Psychische 
Gefährdungsbeurteilung


Nicht erst seit der gesetzlichen Verpflichtung stehen Arbeitgeber*innen in der Verantwortung, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass sie die psychische Gesundheit der Mitarbeiter*innen nicht gefährden.
Die Umsetzung innerhalb des Betriebs stellt viele Arbeitgeber*innen jedoch vor eine Herausforderung.
Mit unserer Begleitung bei der Erstellung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung können wir gemeinsam:

  • Belastungen analysieren, die auf die Beschäftigten einwirken und zu Beanspruchungsfolgen führen können; 
  • eine Grundlage schaffen, Unfälle sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden;
  • die gesetzlichen Auflagen erfüllen.


Bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung werden in einem moderierten Verfahren alle Belastungen am Arbeitsplatz tätigkeitsbezogen erfasst, die Auswirkungen auf die psychische Gesundheit der Beschäftigten haben.